ALTERSGERECHTE THERAPIE UND BETREUUNG
Kinder machen eine lange individuelle Entwicklung zum Erwachsenen durch und setzen sich von Beginn an aktiv und neugierig mit unserer komplexen Welt auseinander. Auf diesem Weg hat jedes Kind sein eigenes Tempo, auf das wir bei der Untersuchung und Behandlung explizit eingehen. Denn gerade in der Zeit des Heranwachsens sind Kinder und Jugendliche empfindsamer und sensibler als die meisten Erwachsenen und haben eine ganz besondere medizinische Fürsorge verdient. Unsere Privatklinik für Kinder und Jugendliche ist in einem besonderen Maße auf die Bedürfnisse der jungen Patienten zugeschnitten. Insbesondere bei komplexen, langwierigen oder chronischen Erkrankungen finden Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörigen eine einfühlsame und kompetente ärztliche Unterstützung.
FACHÜBERGREIFENDE ZUSAMMENARBEIT
In unserem Haus wirken Spezialisten auf dem Niveau einer Universitäts-Klinik Hand in Hand interdisziplinär zusammen, erkennen mit großer Sicherheit Krankheitsursachen und stellen die Weichen für erfolgversprechende Therapien.
Wir tun alles dafür, in unseren Räumen eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich unsere jungen Patienten und ihre Angehörigen wohlfühlen. Das ganze Ambiente ist einladend und die überschaubare Größe unserer Privatklinik sichert kurze Wege zu allen Untersuchungs- und Behandlungsräumen.
Kinder und ihre Angehörigen finden bei uns hervorragende ärztliche Unterstützung –
besonders bei komplexen, langzeitlichen oder chronischen Erkrankungen.
Durch das interdisziplinäre Zusammenwirken erfahrener Spezialisten
lassen sich Krankheitsursachen mit großer Sicherheit erkennen –
und so die Weichen für wirklich erfolgversprechende Therapien stellen.
ALLE VORTEILE AUF EINEN BLICK:
Wir tun alles dafür, dass Sie und Ihre Kinder sich wohlfühlen, in einem Ambiente, ganz ohne den typischen Klinik-Charakter.
Bei Fragen steht Ihnen unsere Leitung der Patientenbetreuung, Frau Julia Brenninger, gerne zur Verfügung
Um Ihren Besuch bei uns zu erleichtern, können Sie die folgenden Dokumente vorab herunterladen und ausfüllen:
Vereinbarung für gesetzlich versicherte Patienten über die Wahlentscheidung zur privatärztlichen Behandlung und wirtschaftliche Aufklärung gemäß § 630c Abs. 3 BGB.
Vereinbarung speziell für neurologische Untersuchungen über die Wahlentscheidung zur privatärztlichen Behandlung und wirtschaftliche Aufklärung gemäß § 630c Abs. 3 BGB.
Informationen zum Ausfallhonorar bei Terminabsagen.
Wichtige Informationen zur RSV-Impfung für Säuglinge und Neugeborene.
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M1 PRIVATKLINIK FÜR KINDER- UND JUGENDMEDIZIN –
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IM HERZEN MÜNCHENS
Viele Disziplinen aus der Kinder-
und Jugendmedizin in einem Haus
gebündelt zum Wohl der Patienten.
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